GEG-Nachweise

Nachweise gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind bei Neubau- und Sanierungsvorhaben gesetzlich erforderlich. Sie belegen die Einhaltung der energetischen Anforderungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik. Die Erstellung erfolgt auf Basis energetischer Berechnungen und ist Voraussetzung für Bauanträge und Förderprogramme.

Leistungsinhalte

Energetische Bilanzierung nach GEG

Erstellung der Energiebilanz auf Basis der Nutz-, End- und Primärenergie unter Anwendung der DIN V 18599 (für NWG) oder DIN V 4108/4701 (für WG).

 

Bauteilnachweise gemäß GEG

Detaillierte Nachweise für einzelne Bauteile wie Dach, Wand oder Fenster zur Einhaltung der geforderten Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) nach § 16 GEG.

 

Sommerlicher Wärmeschutz

Prüfung und Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes gemäß DIN 4108-2, um Überhitzung im Sommer zu vermeiden – wichtig für den Nutzerkomfort und als baurechtliche Vorgabe.


Grundlage für Bauantrag und Förderung

Der GEG-Nachweis wird für die Genehmigungsplanung benötigt und bildet gleichzeitig die energetische Grundlage für Effizienzhausstufen im Rahmen der BEG-Förderung.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick

Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner