Zum Inhalt springen

Start · Energetische Fachplanung · Wärmebrückenberechnung

Energetische Fachplanung, Bremen und Niedersachsen

Wärme­brücken­berechnung nach DIN EN ISO 10211

Der rechnerische Nachweis, wie stark lokale Schwachstellen der Gebäudehülle den Wärmeverlust erhöhen: Balkonanschlüsse, Fensterlaibungen, Gebäudeecken. Ein genauer Nachweis senkt den pauschalen Zuschlag und kann der günstigere Weg zum Effizienzhaus sein als zusätzliche Dämmung.

Fensterlaibung eines Backsteinhauses aus der Nähe: Ziegelgewände, steinerne Sohlbank und dunkel gestrichener Holzrahmen

Was das ist

Wo Wärme schneller nach außen geht

Eine Wärmebrücke ist eine Stelle der Gebäudehülle, an der mehr Wärme verloren geht als in der umgebenden Fläche. Das liegt entweder an der Geometrie, etwa an einer Außenecke, oder an der Konstruktion: Eine Balkonplatte aus Beton, ein Stahlträger oder ein schlecht eingebautes Fenster durchstoßen die Dämmung. Innen wird die Oberfläche an dieser Stelle kälter, und dort schlägt sich zuerst Feuchte nieder.

Die Berechnung nach DIN EN ISO 10211 bildet den Anschluss als Modell ab und ermittelt zwei Größen: den zusätzlichen Wärmeverlust je Meter Anschluss, den Psi-Wert, und die niedrigste Temperatur auf der Innenoberfläche. Ich führe sowohl vereinfachte als auch detaillierte Nachweise durch.

Warum das zählt

Der Zuschlag entscheidet mit über das Effizienzhaus

Im Nachweis nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) müssen Wärmebrücken immer berücksichtigt werden. Ohne eigenen Nachweis gilt ein pauschaler Zuschlag auf die gesamte Hüllfläche. Er wirkt direkt auf den Transmissionswärmeverlust: Sinkt der Zuschlag um 0,05 W/(m²K), sinkt der spezifische Transmissionswärmeverlust um genau diesen Betrag. Das kann mehr bewirken als zusätzliche Zentimeter Dämmung. Wichtig ist die Berechnung vor allem bei:

  • Effizienzhaus-Sanierung und -Neubau, wenn der Zielwert für den Transmissionswärmeverlust knapp wird
  • Innendämmung, bei der ohne Nachweis ein erhöhter Zuschlag angesetzt wird
  • Anschlüssen, die von den Planungsbeispielen abweichen, etwa auskragenden Balkonplatten oder Sockeln ohne Perimeterdämmung
  • Schimmelrisiko an einzelnen Details, das sich nur über die Oberflächentemperatur beurteilen lässt

Zuschläge

Drei Wege zum Wärme­brücken­zuschlag

Die Pauschalwerte ohne Nachweis sind die ungünstigsten. Mit dem Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 wird geprüft, ob die Anschlüsse den Planungsbeispielen der Norm entsprechen; dann gilt ein niedrigerer Zuschlag. Die detaillierte Berechnung ersetzt den Pauschalwert durch den tatsächlichen Einfluss der Anschlüsse.

Wärme­brücken­zuschlag in W/(m²K)

§ 24 GModG · DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06
NachweisZuschlag
Ohne Nachweis0,10
Ohne Nachweis, Innendämmung mit einbindender Massivdecke0,15
Gleichwertigkeits­nachweis, Kategorie A0,05
Gleichwertigkeits­nachweis, Kategorie B0,03

Mit einer detaillierten Berechnung nach DIN EN ISO 10211 geht statt des Pauschalwerts der berechnete Einfluss der Anschlüsse ein. Für Effizienzhäuser kennt die KfW zusätzliche Verfahren, bei Sanierungen etwa einen erweiterten Gleichwertigkeitsnachweis, der pauschale und detaillierte Bewertung kombiniert.

Ablauf

Vom Plansatz zum Zuschlag

01

Unterlagen

Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Detailzeichnungen der Anschlüsse, dazu die Bauteilaufbauten. Bei Bestandsgebäuden zählt der tatsächliche Aufbau.

02

Anschlüsse erfassen

Alle Wärmebrücken der Hülle nach Art und Länge: Außenecken, Fensteranschlüsse, Deckenauflager, Sockel, Balkone und Dachanschlüsse.

03

Bewerten

Gleichwertigkeit nach Beiblatt 2 prüfen oder Psi-Werte nach DIN EN ISO 10211 rechnen, je nachdem, welcher Weg das Ziel erreicht.

04

Ergebnis

Der Wärmebrückenzuschlag für den Nachweis oder den Förderantrag, dazu Hinweise, welche Details den Wert am stärksten bestimmen.

Fragen

Was häufig gefragt wird

Muss ich Wärmebrücken berechnen lassen?

Nein. Berücksichtigt werden müssen sie im Nachweis nach § 24 GModG immer, berechnet werden müssen sie nicht: Ohne Nachweis gilt der pauschale Zuschlag von 0,10 W/(m²K). Die Berechnung lohnt sich, wenn dieser Zuschlag das angestrebte Effizienzhaus verfehlen lässt.

Wann reicht der Gleichwertigkeits­nachweis, wann braucht es die detaillierte Berechnung?

Der Gleichwertigkeitsnachweis reicht, wenn die Anschlüsse den Planungsbeispielen von DIN 4108 Beiblatt 2 entsprechen. Weichen Details ab, etwa bei auskragenden Balkonplatten oder im Bestand, oder wird ein niedrigerer Zuschlag gebraucht, ist die detaillierte Berechnung nach DIN EN ISO 10211 der Weg.

Hilft die Berechnung gegen Schimmel?

Sie zeigt, wo Schimmel droht. Die detaillierte Berechnung liefert die niedrigste Oberflächentemperatur eines Anschlusses. Maßstab ist der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2, geprüft über den Temperaturfaktor: Liegt er unter 0,70, bleibt die Stelle bei üblicher Nutzung zu kalt.

Ist die Berechnung förderfähig?

Gehört sie zu einer geförderten Sanierung, zählt sie zur Fachplanung und wird mit 50 Prozent gefördert, innerhalb der Obergrenzen für Fachplanung und Baubegleitung. Zu den Obergrenzen

Was kostet eine Wärmebrückenberechnung?

Das hängt von der Zahl der Anschlüsse und vom Nachweisweg ab. Ein Angebot erstelle ich nach einer kurzen Abstimmung zu Ihrem Vorhaben.

Gespräch

Sprechen wir, bevor die erste Entscheidung fällt

Am Anfang steht meist eine konkrete Frage zu einem konkreten Gebäude. Schreiben Sie, worum es geht. Den Rest klären wir im Gespräch.

Pflichtfeld. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Beantwortung der Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.