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Start · Energetische Fachplanung · Lüftungskonzept

Energetische Fachplanung, Bremen und Niedersachsen

Lüftungs­konzept nach DIN 1946-6

Die Prüfung, ob der notwendige Luftaustausch nach der Sanierung noch gewährleistet ist, und die Festlegung lüftungstechnischer Maßnahmen, wo er es nicht ist. Bei geförderten Maßnahmen, die das Haus dichter machen, verlangt es auch die BEG.

Fensteranschluss im Rohbauzustand: Luftdichtheitsbahn vom Rahmen auf das Mauerwerk geführt und überputzt

Wann und warum

Dichter gebaut heißt nicht automatisch besser gelüftet

Ein Haushalt gibt jeden Tag mehrere Liter Wasser als Dampf an die Raumluft ab, durch Atmen, Kochen, Duschen und Wäsche. Alte Fenster und ein ungedämmtes Dach haben einen Teil davon unbemerkt über Fugen nach außen gebracht. Neue Fenster und eine gedämmte Hülle schließen diese Fugen. Reicht der Luftaustausch danach nicht mehr aus, steigt die Raumfeuchte, und an den kältesten Stellen der Außenwand entsteht Schimmel, oft in Ecken und hinter Möbeln.

Nach DIN 1946-6 wird ein Lüftungskonzept deshalb erforderlich, wenn in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche neu gedämmt wird. Für Neubauten gilt es ohnehin. Die Norm gilt als anerkannte Regel der Technik.

Bei geförderten Sanierungen kommt eine zweite Anforderung dazu: Machen Maßnahmen wie ein Fenstertausch oder eine Dachdämmung das Gebäude dichter, verlangen die technischen FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude ein Lüftungskonzept. Es muss mindestens festlegen, ob lüftungstechnische Maßnahmen für den Feuchteschutz nötig sind.

Was das Konzept prüft

Vier Lüftungsstufen, eine davon ohne Zutun der Bewohner

Das Konzept vergleicht den Luftwechsel, den die Lüftung zum Feuchteschutz braucht, mit dem, was über Undichtheiten der Hülle ohnehin ausgetauscht wird. Dabei zählen Lage, Größe und Dichtheit des Gebäudes. Reicht dieser Austausch nicht, ist eine lüftungstechnische Maßnahme nötig. Die Norm unterscheidet vier Stufen:

  • Lüftung zum Feuchteschutz: der Mindestluftwechsel gegen Feuchteschäden, sichergestellt ohne Zutun der Bewohner
  • Reduzierte Lüftung: hygienischer Mindeststandard bei zeitweiser Abwesenheit
  • Nennlüftung: der notwendige Luftwechsel bei normaler Anwesenheit
  • Intensivlüftung: zeitweise erhöhter Luftwechsel, etwa beim Kochen oder Wäschetrocknen

Lüftungstechnische Maßnahmen

Nicht jede Lösung braucht einen Ventilator

Ist eine Maßnahme nötig, legt das Konzept fest, welche den erforderlichen Luftwechsel sicherstellt und mit welchen Luftmengen. Welche passt, hängt von Grundriss, Nutzung und Umfang der Sanierung ab:

  • Freie Lüftung über Außenwand-Luftdurchlässe oder Fensterfalzlüfter, ohne Ventilator
  • Abluftanlage, die in Bad und Küche absaugt, während frische Luft über Durchlässe in den Wohnräumen nachströmt
  • Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung, zentral oder mit dezentralen Geräten in einzelnen Räumen

Ablauf

Vom Grundriss zum Lüftungs­konzept

01

Aufnahme

Grundrisse mit Raumgrößen und Nutzung, Lage des Gebäudes, Fenster und die geplanten Maßnahmen an der Hülle.

02

Nachweis

Luftvolumenströme für die vier Lüftungsstufen und der Vergleich der Lüftung zum Feuchteschutz mit dem Luftaustausch über die Hülle.

03

Maßnahme

Falls nötig, die lüftungstechnische Maßnahme mit den erforderlichen Luftmengen.

04

Dokumentation

Das Konzept für Ihre Unterlagen, für Fensterbauer oder Lüftungsfirma und bei geförderten Maßnahmen für die Förderunterlagen.

Fragen

Was häufig gefragt wird

Heißt das, ich brauche eine Lüftungsanlage?

Nicht unbedingt. Das Konzept prüft zuerst, ob der Luftaustausch über die Gebäudehülle für den Feuchteschutz reicht. Erst wenn nicht, wird eine lüftungstechnische Maßnahme nötig, und die kann auch ohne Ventilator auskommen.

Reicht es nicht, regelmäßig die Fenster zu öffnen?

Für die Lüftung zum Feuchteschutz nicht: Sie muss nach DIN 1946-6 ohne Zutun der Bewohner funktionieren. Für die höheren Lüftungsstufen darf das Öffnen der Fenster eingeplant werden.

Planen Sie auch die Lüftungsanlage?

Nein. Das Konzept legt fest, ob eine Maßnahme nötig ist, welche und mit welchen Luftmengen. Die Auslegung der Anlage mit Geräten und Leitungen übernimmt danach die Lüftungsfirma oder ein Planer für Gebäudetechnik.

Ist ein Lüftungskonzept förderfähig?

Ja. Bei geförderten Maßnahmen, die das Gebäude dichter machen, wird es ohnehin verlangt, und als Teil der Fachplanung wird es mit 50 Prozent gefördert, innerhalb der Obergrenzen für Fachplanung und Baubegleitung. Zu den Obergrenzen

Was kostet ein Lüftungskonzept?

Das hängt von Größe und Zahl der Wohnungen ab und davon, ob eine lüftungstechnische Maßnahme festgelegt werden muss. Ein Angebot erstelle ich nach einer kurzen Abstimmung zu Ihrem Vorhaben.

Gespräch

Sprechen wir, bevor die erste Entscheidung fällt

Am Anfang steht meist eine konkrete Frage zu einem konkreten Gebäude. Schreiben Sie, worum es geht. Den Rest klären wir im Gespräch.

Pflichtfeld. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Beantwortung der Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.