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Start · Energetische Fachplanung

Energetische Fachplanung, Bremen und Niedersachsen

Zusammenhänge prüfen, bevor sie teuer werden

Dämmstärken, Anschlussdetails und die Vermeidung von Wärmebrücken hängen voneinander ab. Fachplanung heißt, das früh zu rechnen statt in der Ausführung zu korrigieren.

Aufgeschlagener Ordner mit Bauzeichnungen und Berechnungstabellen auf einem Holztisch am Fenster

Leistungsbausteine

Vier Nachweise

Welche Nachweise ein Vorhaben braucht, hängt von den geplanten Maßnahmen ab. Das Lüftungskonzept verlangt die Bundesförderung, sobald eine geförderte Maßnahme das Gebäude dichter macht. Die raumweise Heizlast ist Grundlage des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B. Und beim Effizienzhaus entscheidet der Wärmebrückenzuschlag mit darüber, ob der Zielwert erreicht wird.

Zusammenhänge

Jede Maßnahme verändert mehr als ein Bauteil

Die Nachweise hängen zusammen, weil die Maßnahmen zusammenhängen. Was an einer Stelle besser wird, verschiebt die Bedingungen an einer anderen:

  • Neue Fenster oder ein gedämmtes Dach machen das Gebäude dichter: Das Lüftungskonzept prüft, ob der Luftaustausch für den Feuchteschutz noch reicht
  • Eine Innendämmung macht die Wand dahinter kälter: Der Feuchteschutznachweis prüft, ob in der Konstruktion Tauwasser ausfällt und wieder austrocknen kann
  • Neue Anschlüsse an Fenster, Sockel und Balkon bestimmen die Wärmebrücken: Die Berechnung zeigt, ob diese Stellen warm genug bleiben und wie hoch der Zuschlag im Nachweis ausfällt
  • Eine gedämmte Hülle senkt die Heizlast: Nach der Sanierung raumweise neu berechnet, fällt die Heizung kleiner aus als auf dem unsanierten Stand

Förderung

Fachplanung und Baubegleitung zur Hälfte gefördert

Gehört die Fachplanung zu einer geförderten Maßnahme, übernimmt der Bund zusammen mit der Baubegleitung 50 Prozent der Kosten, über das BAFA bei Einzelmaßnahmen und über die KfW beim Effizienzhaus. Voraussetzung ist, dass ein Energieeffizienz-Experte die Leistungen erbringt.

Ein- und Zweifamilien­haus

Satz 50 % · Stand Juli 2026 · BAFA und KfW 261
ProgrammFörderfähigZuschuss
BAFA, Einzel­maßnahme5.000 €2.500 €
KfW 261, Effizienz­haus10.000 €5.000 €

Alle Beträge sind Obergrenzen. Bei der KfW wird der Zuschuss als Tilgungszuschuss auf den Kredit gewährt. Beim BAFA sind Fachplanung und Baubegleitung nur zusammen mit einer geförderten Maßnahme an Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Gebäudenetz oder Heizungsoptimierung förderfähig. Alle Sätze vor Antragstellung gegen den geltenden Rechtsstand prüfen. Zu den Obergrenzen für Mehrfamilienhäuser

Nachweis nach GModG

Beim Neubau vorgeschrieben, bei der Sanierung ein möglicher Weg

Seit Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Für einen Neubau ist nachzuweisen, dass er dessen Anforderungen einhält: Ein Wohngebäude darf höchstens 55 Prozent des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie haben, und sein Wärmeverlust über die Hülle darf den des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Berechnet wird nach § 20 GModG für Wohngebäude und nach § 21 für Nichtwohngebäude. Gegenüber der Behörde bestätigt der Bauherr das mit einer Erfüllungserklärung. Sie ist nach Fertigstellung vorzulegen, soweit das Landesrecht keinen anderen Zeitpunkt bestimmt.

Bei einer Sanierung gelten die Anforderungen dagegen für die erneuerten Bauteile: Wer Außenwand, Dach oder Fenster erneuert, muss nach § 36 Höchstwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten einhalten. Das bestätigt der ausführende Betrieb mit einer Unternehmererklärung, eine Berechnung des ganzen Gebäudes braucht es dafür nicht. Sie ist der andere Weg: Nach § 38 gelten die Anforderungen auch als erfüllt, wenn das geänderte Gebäude den Primärenergiebedarf seines Referenzgebäudes um nicht mehr als 40 Prozent überschreitet und einen Höchstwert für den Wärmeverlust über die Hülle einhält. Das hilft, wenn einzelne Bauteile die Höchstwerte nicht erreichen können, etwa weil der Platz für die Dämmung fehlt.

Wird ein Gebäude um beheizte Räume erweitert oder ausgebaut, gelten eigene Anforderungen an die neuen Räume, bei mehr als 50 Quadratmetern zusätzlich der sommerliche Wärmeschutz. Ich erstelle die Nachweise auf Basis Ihrer Planungsunterlagen und stimme mich bei Bedarf direkt mit Architektur oder Planungsbüro ab.

Fragen

Was häufig gefragt wird

Was kostet eine energetische Fachplanung?

Das hängt vom Projektumfang ab und davon, welche Nachweise gebraucht werden. Ein konkretes Angebot erstelle ich nach einer kurzen Abstimmung zu Ihrem Vorhaben.

Brauche ich für jede Sanierung einen Nachweis nach GModG?

Nein. In der Regel genügt es, dass die erneuerten Bauteile die Höchstwerte einhalten, und das bestätigt der ausführende Betrieb. Betrifft die Änderung weniger als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe, gelten die Höchstwerte nicht. Eine Berechnung braucht es, wenn Sie den Weg über die Bilanz des ganzen Gebäudes wählen oder beheizte Räume anbauen oder ausbauen.

Was gilt bei einem Baudenkmal?

Nach § 105 GModG kann von den Anforderungen abgewichen werden, soweit sie die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder zu unverhältnismäßig hohem Aufwand führen. Welche Maßnahmen möglich sind, wird mit der Denkmalpflege abgestimmt. Weil oft nur eine Innendämmung infrage kommt, ist der Feuchteschutz dabei besonders wichtig. Zum Feuchteschutznachweis

Arbeiten Sie auch mit Architekten und Generalunternehmern zusammen?

Ja. Bei Fachplanung und Nachweisen nach GModG stimme ich mich meist direkt mit dem Planungsteam ab. Zur Seite für Generalunternehmer

Gespräch

Sprechen wir, bevor die erste Entscheidung fällt

Am Anfang steht meist eine konkrete Frage zu einem konkreten Gebäude. Schreiben Sie, worum es geht. Den Rest klären wir im Gespräch.

Pflichtfeld. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Beantwortung der Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.