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Start · Für Generalunternehmer

Für Generalunternehmer und Planungsteams

Nachweise früh gerechnet, nicht nachgereicht

Vom Nachweis nach GModG über Wärmebrücken und Lüftung bis zur Ökobilanz, für Wohn- und Nichtwohngebäude in ganz Deutschland.

Arbeitsplatz am Fenster eines Backsteinhauses: Skizzenbuch mit Fassadenzeichnung, Laptop und Materialproben aus Ziegel und Naturstein

Zur Zusammenarbeit

Was im Nachweis steht, muss sich bauen lassen

Ich bin Bauingenieur und rechne die energetische Seite von Bauprojekten, vom Konzept im Entwurf bis zur Dokumentation für die Förderstelle. Was ich liefere, wann es kommt und welche Unterlagen ich dafür brauche, steht vor Projektbeginn fest.

Für Ihr Planungsteam heißt das: Anforderungen an Details und Anlagentechnik kommen früh, solange sie noch in Pläne und Ausschreibung eingehen. Rechenwege und Annahmen sind dokumentiert, damit Prüfer und Förderstelle sie nachvollziehen können. Und die Beratung ist produktneutral: Welches Fabrikat verbaut wird, ändert an meiner Empfehlung nichts.

  • Anforderungen aus GModG und Förderprogrammen, prüffähig nachgewiesen
  • Förderziel von Anfang an eingerechnet, damit die Bedingungen der Programme in Planung und Nachweise eingehen
  • Energiebedarf, Kosten und CO₂-Emissionen je Variante gerechnet, bevor sich die Planung festlegt
  • Anforderungen an die Details rechtzeitig für Ausschreibung und Vergabe
  • Kontrolle der Ausführung an den kritischen Anschlüssen auf der Baustelle

Neubau, 2025 und 2026

Referenzen

Nichtwohngebäude, Kabelsketal

Logistikhalle mit Büroeinbau, 2025

Umfang
Rund 20.000 m² Bruttogrundfläche
Leistung
Nachweis nach GEG
Wohngebäude, Potsdam

85 Wohnungen, 2026

Umfang
Rund 4.200 m² Bruttogrundfläche, Zielstandard EH40 EE
Leistung
Nachweis nach GEG, Wärmebrückennachweis, Lüftungskonzept
Wohngebäude, Berlin

63 Wohnungen, 2026

Umfang
Rund 3.900 m² Bruttogrundfläche, Zielstandard EH55
Leistung
Nachweis nach GEG, Wärmebrückennachweis, Lüftungskonzept

Nachweis und Konzept

Nachweis nach GModG für Wohn- und Nichtwohngebäude

Für Neubauten, die beheizt oder gekühlt werden, ist nachzuweisen, dass sie die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) einhalten: an den Primärenergiebedarf im Vergleich zu einem Referenzgebäude und an den baulichen Wärmeschutz der Hülle. Ich erstelle den Nachweis für Wohngebäude ebenso wie für Nichtwohngebäude, dort nach DIN V 18599 mit Zonen je Nutzung. Dazu gehört der sommerliche Wärmeschutz nach DIN 4108-2, also der Nachweis, dass sich Räume im Sommer nicht übermäßig aufheizen.

Bevor sich die Planung festlegt, vergleiche ich im Energiekonzept Varianten für Hülle und Anlagentechnik nach Primärenergie, Förderfähigkeit und Kosten. Die Fördermittelstrategie zeigt, welche Programme für das Projekt infrage kommen und was sie an Planung und Nachweisen voraussetzen.

Zwei Änderungen stehen bereits fest. Ab 2028 muss für Neubauten mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche das Treibhausgaspotenzial im Lebenszyklus berechnet und im Energieausweis angegeben werden, ab 2030 für alle Neubauten. Und ab 2030 wird das Nullemissionsgebäude Standard für Neubauten, für Gebäude von Behörden schon ab 2028. Zur Ökobilanzierung

Ablauf

Eingebunden von der Konzeption bis zur Übergabe

01

Anfrage

Sie schicken Pläne und Projektdaten, ich nenne Leistungsumfang und Schnittstellen.

02

Konzept im Entwurf

Varianten für Hülle und Anlagentechnik, damit Förderziel, Nachweis und Planung zusammenpassen.

03

Nachweise

Nachweis nach GModG, Wärmebrücken, Lüftungskonzept, Feuchteschutz und bei Bedarf Ökobilanz, abgestimmt mit Architektur und Gebäudetechnik.

04

Ausführung

Baubegleitung, Qualitätssicherung und Fotodokumentation auf der Baustelle.

05

Übergabe

Prüffähige Nachweise für Förderstelle und Bauherrschaft.

Fragen

Was Planungsteams häufig fragen

Arbeiten Sie bundesweit?

Ja. Nachweise und Fachplanung entstehen aus Planunterlagen, Termine auf der Baustelle stimmen wir je Projekt ab. Die Referenzprojekte liegen in Kabelsketal, Potsdam und Berlin.

Übernehmen Sie auch Nichtwohngebäude?

Ja, Nachweise nach GModG für Nichtwohngebäude wie die Logistikhalle unter den Referenzen, dazu die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599.

Wird die Energieberatung für Nichtwohngebäude gefördert?

Ja, vom BAFA mit 50 Prozent des Beratungshonorars, je nach beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche bis 850, 2.500 oder 4.000 Euro. Antragsberechtigt sind unter anderem kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen, jeweils für Gebäude in ihrem Eigentum. Der Antrag wird vor Beginn der Beratung gestellt. Die Förderrichtlinie gilt bis Ende 2026.

Was brauchen Sie für ein Angebot?

Pläne im aktuellen Stand, Nutzung und Flächen, das angestrebte Effizienz- oder Förderziel und die gewünschten Leistungen. Daraus erstelle ich ein Angebot mit klar abgegrenztem Leistungsumfang.

Wie läuft die Abstimmung mit Architektur und Gebäudetechnik?

Direkt mit den beteiligten Planern. Anforderungen an Details und Anlagen liefere ich früh, damit sie in die Pläne eingehen, bevor ausgeschrieben wird.

Gespräch

Sprechen wir, bevor die erste Entscheidung fällt

Am Anfang steht meist eine konkrete Frage zu einem konkreten Gebäude. Schreiben Sie, worum es geht. Den Rest klären wir im Gespräch.

Pflichtfeld. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Beantwortung der Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.