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Start · Heizlast und hydraulischer Abgleich

Anlagentechnik, bundesweit

Erst rechnen, dann einstellen.

Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, raumweise Heizlastberechnung und die Beantragung der zugehörigen Fördermittel. In den meisten Fällen ohne Vor-Ort-Termin.

Heizkörper unter einem alten Holzfenster, mit Thermostatventil und kupferner Anbindeleitung

Was enthalten ist

Technische Optimierung und Förderfähigkeit.

Berechnung und Antragstellung erfolgen auf Basis der vorhandenen Anlagen- und Gebäudedaten. Das macht die Leistung bundesweit möglich und nicht auf den Raum Bremen und Niedersachsen beschränkt.

  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B mit vollständiger Heizlastberechnung, nicht das vereinfachte Verfahren A.
  • Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 als Grundlage für Auslegung und Einstellwerte. Zur energetischen Fachplanung
  • Pumpentausch auf eine hocheffiziente Heizungspumpe.
  • Fördermittel für Heizungsoptimierung und Heizungstausch, inklusive Antragstellung. Zur Fördermittelberatung

Für wen

Pflicht, Förderung oder beides.

Relevant für Eigentümer mit bestehender wassergeführter Heizungsanlage, die entweder gesetzlich zum hydraulischen Abgleich verpflichtet sind oder freiwillig die Effizienz verbessern und dafür Förderung nutzen möchten. Ebenso im Vorfeld eines Heizungstausches: der hydraulische Abgleich ist Voraussetzung für die KfW-Förderung einer neuen Wärmepumpe.

Beispielrechnung, illustrativ

Einfamilienhaus, Gasheizung von 2011.

Turnusgemäß zur Prüfung fällig, kein iSFP vorliegend. Kein reales Projekt.

Heizungsoptimierung

Rechtsstand 17.07.2026
MaßnahmeKosten
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B650 €
Hocheffiziente Heizungspumpe400 €
Voreinstellbare Thermostatventile450 €
Gesamt1.500 €

Grundförderung 15 %, also 225 € Zuschuss. Die Mindestfördersumme liegt bei 300 €: bei diesem Volumen allein wird die Schwelle nicht erreicht, eine Kombination mit weiteren förderfähigen Maßnahmen ist notwendig. Mit vorliegendem iSFP läge der Satz bei 20 %, das wären 300 € und damit exakt die Mindestschwelle.

Heizungstausch: Wärmepumpe statt Gasheizung

KfW 458 · max. 28.000 € je Wohneinheit
PostenWert
Investition, angenommen am Förderdeckel28.000 €
Grundförderung 30 %8.400 €
Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, degressiv sinkend4.480 €
Zuschuss ohne Einkommensbonus12.880 €

Ein Einkommensbonus, gestaffelt 40/30/10 % je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen, zusätzlich 10.000 € bei minderjährigem Kind, ist möglich, aber einzelfallabhängig und hier nicht eingerechnet. Der Förderhöchstsatz liegt bei 80 %. Der hydraulische Abgleich lässt sich als Umfeldmaßnahme in die förderfähige Gesamtinvestition der Wärmepumpe einrechnen, statt separat beantragt zu werden. Das ist oft der günstigere Weg.

Seit dem 1. Oktober 2024 ist der hydraulische Abgleich Pflicht.

Nach § 60c GEG für jede neu eingebaute oder neu in Betrieb genommene Heizungsanlage, unabhängig vom Energieträger. Bestehende Anlagen, eingebaut ab dem 1. Oktober 2009, müssen spätestens 15 Jahre nach Einbau geprüft und optimiert werden, ältere Anlagen bis zum 30. September 2027.

Ablauf

Vier Schritte, drei davon digital.

01

Unterlagen

Grundrisse, Heizungsdaten und gegebenenfalls der Energieausweis, digital übermittelt.

02

Berechnung

Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B beziehungsweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831.

03

Förderantrag

Vor Auftragsvergabe der eigentlichen Umsetzung. Danach entfällt die Förderfähigkeit.

04

Übergabe

Die Einstellwerte gehen an Sie oder Ihren Heizungsbetrieb zur Umsetzung vor Ort.

Fragen

Was häufig gefragt wird.

Muss ich für den hydraulischen Abgleich vor Ort sein?

Nein, Berechnung und Antragstellung laufen remote. Nur die Einstellung der Ventile vor Ort übernimmt ein Heizungsbetrieb, nicht greenvise.

Ist der hydraulische Abgleich für mein Haus überhaupt Pflicht?

Nur bei Neuinstallation seit Oktober 2024 oder bei Bestandsanlagen zur turnusgemäßen Prüfung, abhängig vom Einbaujahr. Für Ein- und Zweifamilienhäuser besteht sonst keine generelle gesetzliche Pflicht, wohl aber ist er Fördervoraussetzung.

Lohnt sich der Abgleich auch ohne geplanten Heizungstausch?

Ja, er senkt den Energieverbrauch unabhängig vom Heizsystem und ist bereits ab geringem Investitionsvolumen förderfähig, sofern die Mindestfördersumme erreicht wird.

Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und Verfahren B?

Verfahren A ist ein vereinfachtes Verfahren ohne raumweise Heizlastberechnung und nur für freiwillige Optimierungen zulässig. Verfahren B mit vollständiger Heizlastberechnung ist Voraussetzung für jede Förderung und für die gesetzliche Pflicht nach § 60c GEG.

Rechtsstand BEG-EM-Richtlinie 17.07.2026 und KfW-Merkblatt 458. Alle Sätze vor Antragstellung gegen den geltenden Rechtsstand prüfen.

Gespräch

Sprechen wir, bevor die erste Entscheidung fällt.

Am Anfang steht meist eine konkrete Frage zu einem konkreten Gebäude. Schreiben Sie, worum es geht. Den Rest klären wir im Gespräch.

Pflichtfeld. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Beantwortung der Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Adresse
Rigaer Str. 1
28217 Bremen