Start · Heizlast und hydraulischer Abgleich
Anlagentechnik, bundesweit
Erst rechnen, dann einstellen.
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, raumweise Heizlastberechnung und die Beantragung der zugehörigen Fördermittel. In den meisten Fällen ohne Vor-Ort-Termin.
Was enthalten ist
Technische Optimierung und Förderfähigkeit.
Berechnung und Antragstellung erfolgen auf Basis der vorhandenen Anlagen- und Gebäudedaten. Das macht die Leistung bundesweit möglich und nicht auf den Raum Bremen und Niedersachsen beschränkt.
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B mit vollständiger Heizlastberechnung, nicht das vereinfachte Verfahren A.
- Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 als Grundlage für Auslegung und Einstellwerte. Zur energetischen Fachplanung
- Pumpentausch auf eine hocheffiziente Heizungspumpe.
- Fördermittel für Heizungsoptimierung und Heizungstausch, inklusive Antragstellung. Zur Fördermittelberatung
Für wen
Pflicht, Förderung oder beides.
Relevant für Eigentümer mit bestehender wassergeführter Heizungsanlage, die entweder gesetzlich zum hydraulischen Abgleich verpflichtet sind oder freiwillig die Effizienz verbessern und dafür Förderung nutzen möchten. Ebenso im Vorfeld eines Heizungstausches: der hydraulische Abgleich ist Voraussetzung für die KfW-Förderung einer neuen Wärmepumpe.
Beispielrechnung, illustrativ
Einfamilienhaus, Gasheizung von 2011.
Turnusgemäß zur Prüfung fällig, kein iSFP vorliegend. Kein reales Projekt.
Heizungsoptimierung
Rechtsstand 17.07.2026| Maßnahme | Kosten |
|---|---|
| Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B | 650 € |
| Hocheffiziente Heizungspumpe | 400 € |
| Voreinstellbare Thermostatventile | 450 € |
| Gesamt | 1.500 € |
Grundförderung 15 %, also 225 € Zuschuss. Die Mindestfördersumme liegt bei 300 €: bei diesem Volumen allein wird die Schwelle nicht erreicht, eine Kombination mit weiteren förderfähigen Maßnahmen ist notwendig. Mit vorliegendem iSFP läge der Satz bei 20 %, das wären 300 € und damit exakt die Mindestschwelle.
Heizungstausch: Wärmepumpe statt Gasheizung
KfW 458 · max. 28.000 € je Wohneinheit| Posten | Wert |
|---|---|
| Investition, angenommen am Förderdeckel | 28.000 € |
| Grundförderung 30 % | 8.400 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, degressiv sinkend | 4.480 € |
| Zuschuss ohne Einkommensbonus | 12.880 € |
Ein Einkommensbonus, gestaffelt 40/30/10 % je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen, zusätzlich 10.000 € bei minderjährigem Kind, ist möglich, aber einzelfallabhängig und hier nicht eingerechnet. Der Förderhöchstsatz liegt bei 80 %. Der hydraulische Abgleich lässt sich als Umfeldmaßnahme in die förderfähige Gesamtinvestition der Wärmepumpe einrechnen, statt separat beantragt zu werden. Das ist oft der günstigere Weg.
Seit dem 1. Oktober 2024 ist der hydraulische Abgleich Pflicht.
Nach § 60c GEG für jede neu eingebaute oder neu in Betrieb genommene Heizungsanlage, unabhängig vom Energieträger. Bestehende Anlagen, eingebaut ab dem 1. Oktober 2009, müssen spätestens 15 Jahre nach Einbau geprüft und optimiert werden, ältere Anlagen bis zum 30. September 2027.
Ablauf
Vier Schritte, drei davon digital.
Unterlagen
Grundrisse, Heizungsdaten und gegebenenfalls der Energieausweis, digital übermittelt.
Berechnung
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B beziehungsweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831.
Förderantrag
Vor Auftragsvergabe der eigentlichen Umsetzung. Danach entfällt die Förderfähigkeit.
Übergabe
Die Einstellwerte gehen an Sie oder Ihren Heizungsbetrieb zur Umsetzung vor Ort.
Fragen
Was häufig gefragt wird.
Muss ich für den hydraulischen Abgleich vor Ort sein?
Nein, Berechnung und Antragstellung laufen remote. Nur die Einstellung der Ventile vor Ort übernimmt ein Heizungsbetrieb, nicht greenvise.
Ist der hydraulische Abgleich für mein Haus überhaupt Pflicht?
Nur bei Neuinstallation seit Oktober 2024 oder bei Bestandsanlagen zur turnusgemäßen Prüfung, abhängig vom Einbaujahr. Für Ein- und Zweifamilienhäuser besteht sonst keine generelle gesetzliche Pflicht, wohl aber ist er Fördervoraussetzung.
Lohnt sich der Abgleich auch ohne geplanten Heizungstausch?
Ja, er senkt den Energieverbrauch unabhängig vom Heizsystem und ist bereits ab geringem Investitionsvolumen förderfähig, sofern die Mindestfördersumme erreicht wird.
Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und Verfahren B?
Verfahren A ist ein vereinfachtes Verfahren ohne raumweise Heizlastberechnung und nur für freiwillige Optimierungen zulässig. Verfahren B mit vollständiger Heizlastberechnung ist Voraussetzung für jede Förderung und für die gesetzliche Pflicht nach § 60c GEG.
Rechtsstand BEG-EM-Richtlinie 17.07.2026 und KfW-Merkblatt 458. Alle Sätze vor Antragstellung gegen den geltenden Rechtsstand prüfen.
Passt dazu
Was den Abgleich ergänzt.
Gespräch
Sprechen wir, bevor die erste Entscheidung fällt.
Am Anfang steht meist eine konkrete Frage zu einem konkreten Gebäude. Schreiben Sie, worum es geht. Den Rest klären wir im Gespräch.
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