Erstgespräch
Kurz und unverbindlich. Wir klären, ob ein iSFP für Ihr Vorhaben überhaupt sinnvoll ist.
Start · Individueller Sanierungsfahrplan
Welche Maßnahme zuerst sinnvoll ist, in welcher Reihenfolge sich Investitionen amortisieren, und wie einzelne Schritte technisch zusammenwirken, statt sich gegenseitig zu behindern.
Was ein iSFP leistet
Ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist eine strukturierte Bestandsaufnahme eines Gebäudes mit einem daraus abgeleiteten, mehrstufigen Sanierungskonzept. Er beantwortet die Frage, die vor jeder Sanierung steht: welche Maßnahme zuerst sinnvoll ist, in welcher Reihenfolge sich Investitionen amortisieren, und wie einzelne Schritte technisch zusammenwirken, statt sich gegenseitig zu behindern.
Als Bauingenieur bewerte ich dabei nicht nur energetische Kennwerte, sondern auch bauphysikalische Wechselwirkungen, etwa wie sich eine neue Dämmung auf Feuchtehaushalt und Anschlussdetails auswirkt, oder ob eine Heizung erst nach der Hülle sinnvoll dimensioniert werden kann. Diese technische Tiefe unterscheidet die Beratung von einer reinen Förder- oder Energieberatung ohne bauphysikalischen Hintergrund.
Bei einem freistehenden Einfamilienhaus, Baujahr 1950, ungedämmt, mit alter Ölheizung verändert die Reihenfolge das Ergebnis spürbar: Wird zuerst die Heizung getauscht, muss sie auf den bestehenden, hohen Wärmebedarf ausgelegt werden und ist damit meist überdimensioniert und teurer im Betrieb.
Wird zuerst die Gebäudehülle verbessert, sinkt der Bedarf, die neue Heizung kann kleiner und günstiger ausfallen. Der iSFP legt diese Reihenfolge fest, bevor Geld gebunden wird. Beispiel illustrativ, kein reales Projekt.
Für wen
Relevant vor allem für Eigentümer von Bestandsgebäuden, die eine Sanierung planen, aber noch nicht wissen, in welcher Reihenfolge oder in welchem Umfang. Besonders sinnvoll bei älteren Ein- und Zweifamilienhäusern vor größeren Einzelmaßnahmen, etwa Dämmung, Fenstertausch oder Heizungswechsel.
Preis und Förderung
Das Honorar beginnt bei 1.800 € brutto, abhängig von Gebäudegröße und Aufwand der Bestandsaufnahme. Die Energieberatung inklusive iSFP wird vom Bund mit 50 % des Honorars bezuschusst, gedeckelt auf 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 850 € ab drei Wohneinheiten. Ab einem Honorar von 1.800 € brutto liegt der Zuschuss bereits am Deckel. Die Antragstellung erfolgt vor Beauftragung über das BAFA, ich begleite diesen Prozess.
| Posten | Betrag | Anmerkung |
|---|---|---|
| Honorar iSFP | ab 1.800 € | brutto, je nach Gebäudegröße |
| Zuschuss, 50 % gedeckelt | 650 € | 850 € ab drei Wohneinheiten |
| Eigenanteil | ab 1.150 € | brutto |
Großes Rechenbeispiel · illustrativ, kein reales Projekt
Baujahr vor 1957, Energieausweis Klasse H, damit als Worst Performing Building eingestuft, individueller Sanierungsfahrplan liegt vor. Der Antrag wird jährlich über die Gesamtsumme aller im jeweiligen Kalenderjahr geplanten Maßnahmen gestellt.
| Maßnahme | Kosten |
|---|---|
| Dachsanierung, Ausbau Dachstuhl und Neueindeckung | 45.000 € |
| Kellerdecke | 5.000 € |
| Hydraulischer Abgleich (Verfahren B) und hocheffiziente Heizungspumpe | 1.500 € |
| Gesamt | 51.500 € |
Erste 30.000 € zu 15 % (4.500 €), restliche 21.500 € zu 20 % mit iSFP-Bonus (4.300 €). Zuschuss Jahr 1: 8.800 €.
| Maßnahme | Kosten |
|---|---|
| Fenster und Türen | 22.000 € |
| Außenwanddämmung | 30.000 € |
| Heizkörperaustausch | 7.500 € |
| Gesamt | 59.500 € |
Erste 30.000 € zu 15 % (4.500 €), restliche 29.500 € zu 20 % mit iSFP-Bonus (5.900 €), auf den Anteil der Außenwanddämmung zusätzlich WPB-Bonus von 5 %, Fenster ausgenommen. Näherungsweise rund 11.100 € Zuschuss. Die exakte Aufteilung hängt von der BAFA-Zuordnung im Antrag ab, dies ist keine verbindliche Berechnung.
| Posten | Wert |
|---|---|
| Investition, angenommen am Förderdeckel | 28.000 € |
| Grundförderung, 30 % | 8.400 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus, 16 % (degressiv sinkend) | 4.480 € |
| Zuschuss ohne Einkommensbonus | 12.880 € · 46 % |
Ein Einkommensbonus von bis zu 40 % ist je nach Haushaltseinkommen möglich (gestaffelt 40/30/10 %), zusätzlich 10.000 € bei minderjährigem Kind. Einzelfallabhängig, hier nicht eingerechnet; der iSFP-Bonus gilt für die Heizungsförderung nicht. Die tatsächliche Förderung ist auf 80 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Die rechnerische Summe aller Boni kann darüber liegen, etwa 30 + 16 + 40 = 86 %.
Bei einer Gesamtinvestition von rund 139.000 € über alle drei Jahre. Alle Beträge illustrativ, kein reales Projekt und keine verbindliche Berechnung.
Ablauf
Kurz und unverbindlich. Wir klären, ob ein iSFP für Ihr Vorhaben überhaupt sinnvoll ist.
Bestandsaufnahme von Gebäudehülle und Anlagentechnik.
Vor Beauftragung. Ich begleite die Antragstellung.
Mit priorisierten Maßnahmenpaketen.
Inklusive Fördermöglichkeiten für die Umsetzung.
Häufige Fragen
Ab 1.800 € brutto, abhängig von Gebäudegröße und Aufwand der Bestandsaufnahme. Nach Abzug der Förderung von bis zu 650 € liegt der Eigenanteil ab rund 1.150 € brutto.
Er zeigt Ihnen, welche Sanierungsmaßnahme sich zuerst lohnt, wie hoch die Investition je Schritt ausfällt, und sichert zusätzliche Förderung bei späteren Einzelmaßnahmen.
Ja. Mit vorliegendem iSFP steigt der Fördersatz für BAFA-Einzelmaßnahmen von 15 % auf 20 %, zusätzlich verdoppelt sich die förderfähige Kostenobergrenze von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit. Der zusätzliche 5 %-Bonus gilt seit Juli 2026 nur für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 €.
50 % des Honorars, gedeckelt auf 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 850 € ab drei Wohneinheiten.
Nein, aber der Bonus gilt nur, wenn der iSFP vor Antragstellung der Einzelmaßnahme vorliegt.
Von Erstgespräch bis Übergabe üblicherweise wenige Wochen, abhängig von der Terminverfügbarkeit für die Begehung.
Vor Beauftragung, sonst entfällt die Förderfähigkeit.
Ein Gebäude gilt als WPB, wenn der Jahres-Endenergiebedarf mindestens 300 kWh/(m²·a) beträgt oder ein Energieausweis der Klasse H vorliegt. Klasse H ist die schlechteste von neun Effizienzklassen, ab einem Endenergiebedarf von über 250 kWh/(m²·a). Alternativ genügt bei Gebäuden mit Baujahr 1957 oder früher eine energetisch unsanierte Außenwand von mindestens 75 %. Betroffen sind vor allem ältere, unsanierte Häuser, in Deutschland etwa jedes sechste Gebäude.
Ja. Ab dem ersten Quartal 2027 kommt ein neuer Bonus von 5 % für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle hinzu, wenn das Gebäude als Worst Performing Building eingestuft ist und die Maßnahme Teil eines geförderten iSFP ist. Fenstermaßnahmen sind ausgenommen. Der Bonus lässt sich mit dem iSFP-Bonus kombinieren, in Summe sind dann bis zu 25 % Förderung für betroffene Maßnahmen möglich.
Rechtsstand: BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026 und KfW-Merkblatt 458. Alle Prozentsätze und Förderdeckel vor Antragstellung erneut mit dem aktuellen Rechtsstand abgleichen.
Passt dazu
Einordnung und Antragstellung bei BAFA und KfW, in der Reihenfolge, die den Zuschuss erhält.
AnlagentechnikNach Verfahren B und DIN EN 12831, bundesweit und ohne Vor-Ort-Termin.
NachweiseWärmebrücken, Lüftungskonzept und Wärmeschutznachweis für die geplanten Schritte.
Gespräch
Am Anfang steht meist eine konkrete Frage zu einem konkreten Gebäude. Schreiben Sie, worum es geht. Den Rest klären wir im Gespräch.