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Fördermittelberatung, Bremen und Niedersachsen
Die Reihenfolge entscheidet über mehrere Tausend Euro
Welches Programm passt, wie hoch die Förderung ausfällt und in welcher Reihenfolge Anträge gestellt werden müssen, hängt stark vom Einzelfall ab.
Was die Leistung umfasst
Einordnung und Antragstellung
Für energetische Maßnahmen an Bestandsgebäuden, etwa Dämmung, Fenstertausch, Lüftungsanlage oder Wärmepumpe, fördert der Bund über das BAFA und die KfW. Ich übernehme die Einordnung und begleite die Antragstellung, damit keine Fördermöglichkeit ungenutzt bleibt und keine Frist verpasst wird:
- Programm und Weg: Einzelmaßnahme beim BAFA, Heizungsförderung bei der KfW oder die Sanierung zum Effizienzhaus, je nachdem, was geplant ist
- Aufteilung über die Jahre: welche Maßnahmen in welches Kalenderjahr fallen, damit die Obergrenzen möglichst oft genutzt werden
- Antrag mit Energieeffizienz-Experten: bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik und für den iSFP-Bonus ist ein gelisteter Experte vorgeschrieben
- Verträge mit Bedingung: Verträge mit den Handwerksbetrieben unter der Bedingung der Förderzusage, wie es der Antrag verlangt
- Nachweis nach Abschluss: Bestätigung der technischen Mindestanforderungen und der förderfähigen Kosten, damit der Zuschuss ausgezahlt wird
Warum das relevant ist
Ein iSFP hebt den Satz oberhalb von 30.000 € auf 20 Prozent
Und verdoppelt für die erste Wohneinheit die förderfähige Kostenobergrenze von 30.000 € auf 60.000 €. Voraussetzung ist, dass der geförderte Sanierungsfahrplan schon bei Antragstellung vorliegt, die Maßnahme darin enthalten ist und innerhalb von 15 Jahren umgesetzt wird. Der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt erst ab förderfähigen Kosten von 30.000 € und nur für den Teil darüber.
Die Obergrenzen für Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung gelten je Gebäude und Kalenderjahr. Wer Maßnahmen auf mehrere Jahre verteilt, kann sie also mehrfach ausschöpfen. Für die Heizung gilt die Obergrenze dagegen nur einmal je Gebäude. Förderprogramme ändern sich außerdem regelmäßig in Fördersätzen, Obergrenzen und Boni. Die richtige Reihenfolge von Antragstellung und Umsetzung entscheidet deshalb oft über mehrere Tausend Euro. Zum individuellen Sanierungsfahrplan
Förderung
Was der Bund heute trägt
Fördersätze im Überblick
Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 · KfW 458| Baustein | Satz | Obergrenze | Bedingung |
|---|---|---|---|
| Energieberatung / iSFP | 50 % | 650 € | Zuschuss EFH/ZFH · 850 € ab 3 WE |
| Einzelmaßnahme, Grundförderung | 15 % | 30.000 € | erste Wohneinheit, je Kalenderjahr |
| Einzelmaßnahme mit iSFP | 20 % | 60.000 € | 5 %-Bonus erst oberhalb 30.000 € |
| Fachplanung & Baubegleitung | 50 % | 5.000 € | EFH/ZFH, Zuschuss also bis 2.500 € |
| Wärmepumpe, ohne Einkommensbonus | 46 % | 28.000 € | Antrag 2026, selbstgenutzt, mit Klimabonus |
| Wärmepumpe, Höchstsatz | bis 80 % | 28.000 € | Einkommen bis 30.000 €, sonst höchstens 70 % |
Die Obergrenzen sind förderfähige Kosten, bei der Energieberatung der Zuschuss. Der Einkommensbonus gilt nur für die Heizung der selbstgenutzten Wohnung und beträgt 40, 30 oder 10 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 €. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das Einkommen einmalig um 10.000 € gemindert. Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie von Gas- und Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind. Bei der Wärmepumpe sinkt ab dem ersten Quartal 2027 die Grundförderung von 30 auf 15 %, dafür kommen 15 % Bonus hinzu, wenn sie aus der EU stammt. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab August 2028, die förderfähigen Kosten sinken halbjährlich um 750 €. Jede Einzelmaßnahme braucht förderfähige Kosten von mindestens 300 €. Alle Sätze vor Antragstellung gegen den geltenden Rechtsstand prüfen.
Ab 2027
Ab dem ersten Quartal 2027 kommt ein Bonus von 5 % auf Dämmmaßnahmen hinzu
Für Gebäude, die als Worst Performing Building zu den energetisch schlechtesten im Bestand zählen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Dämmung Teil eines geförderten iSFP ist. Anders als beim iSFP-Bonus gibt es keine Mindestinvestition, dafür wird der Bonus für höchstens drei Anträge gewährt. Beide Boni sind kombinierbar, für Kosten oberhalb von 30.000 € sind so bis zu 25 % möglich. Fenster und Türen sind ausgenommen.
Fragen
Was häufig gefragt wird
Muss ich den Antrag vor oder nach Beauftragung der Handwerker stellen?
Der Antrag kommt zuerst, aber nicht ohne Vertrag: Bei Antragstellung muss bereits ein Vertrag mit dem Handwerksbetrieb vorliegen, geschlossen unter der Bedingung der Förderzusage und mit dem voraussichtlichen Umsetzungsdatum. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Beginn des Vorhabens, danach ist kein Antrag mehr möglich. Planung und Energieberatung dürfen vorher stattfinden.
Kann ich mehrere Förderprogramme kombinieren?
Für dieselben Kosten darf nur ein Antrag gestellt werden, entweder beim BAFA oder bei der KfW. Andere Fördermittel, etwa von Land oder Kommune, sind grundsätzlich kombinierbar, solange die öffentliche Förderung insgesamt 60 Prozent nicht übersteigt. Die Steuerermäßigung für energetische Sanierungen ist für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen. Das kläre ich im Einzelfall mit Ihnen.
Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, für Fachplanung und Baubegleitung und für den iSFP-Bonus ja. Der Experte ist schon beim Antrag eingebunden und bestätigt nach Abschluss die technischen Anforderungen und die Kosten. Für einen reinen Heizungstausch genügt die Erklärung des Fachbetriebs.
Wie viel Zeit habe ich nach der Zusage?
Beim Zuschuss 36 Monate ab Zugang der Zusage. In dieser Zeit muss die Maßnahme umgesetzt sein, das Datum im Vertrag darf nicht außerhalb dieses Zeitraums liegen.
Passt dazu
Was die Förderung voraussetzt
Energieberatung & iSFP
Höherer Satz oberhalb von 30.000 € und doppelte Kostenobergrenze.
AnlagentechnikHeizlast und hydraulischer Abgleich
Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist Voraussetzung für die Wärmepumpen-Förderung.
AusführungEnergetische Baubegleitung
Beim Effizienzhaus vorgeschrieben, bei Einzelmaßnahmen mit 50 % gefördert.
Gespräch
Sprechen wir, bevor die erste Entscheidung fällt
Am Anfang steht meist eine konkrete Frage zu einem konkreten Gebäude. Schreiben Sie, worum es geht. Den Rest klären wir im Gespräch.